Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2024

Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir grundsätzlich nur an, soweit wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle späteren Geschäfte mit dem Kunden, so dass ein erneuter Hinweis auf ihre Geltung nicht erforderlich ist.

1. Für die Überprüfung des Abschlusses eines Arbeitsvertrages erhebt die LGR Honorar in Höhe von 20 % bis 33 % des Bruttojahreseinkommens des Kunden. Dieses Honorar wird entweder durch die Bereitstellung eines Subunternehmers oder durch die Zustellung oder den Versand des Personaldokuments eines Bewerbers verdient.

2. Der Anspruch auf ein Honorar entsteht innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten. Maßgeblicher Termin ist die Übergabe bzw. Zustellung der Personalunterlagen – sofern innerhalb dieser Frist mit dem Kandidaten ein rechtsverbindlicher Arbeitsvertrag, unabhängig von dessen Ausführung und Laufzeit, zustande kommt. Nach sechs Monaten Vorstellung des Kandidaten hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die LGR-Platzierung kein ausschlaggebender Faktor für die Einstellung war.

3. Die Gebührenberechnung basiert auf dem Bruttojahreseinkommen, das zusätzliche freiwillig bezahlte Monatsgehälter, Prämien, vertragliche Bonusvereinbarungen und alle monetären Arbeitgebervorteile umfasst.

4. Vom Auftraggeber wird erwartet, dass er LGR unaufgefordert über den Abschluss eines Vertrags mit einem Kandidaten informiert. Vom Auftraggeber wird erwartet, dass er durch Vorlage einer Kopie des Anstellungs-, Dienst- oder Werkvertrages unaufgefordert Auskunft über das vereinbarte Bruttojahreseinkommen gibt. Unterlässt der Auftraggeber diese Angaben, legt LGR bei der Berechnung des Beraterhonorars die vom Bewerber in seiner Bewerbung genannten Gehaltsvorstellungen zugrunde. Alternativ behält sich LGR das Recht vor, die Vergütung nach eigenem Ermessen zu schätzen.

Allgemeine Bestimmungen

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Personalunterlagen vertraulich behandelt und nur für die Zwecke der Besetzung der eigenen Position verwendet werden. Es ist ihnen nicht gestattet, diese Dokumente, Informationen oder Angaben zu Bewerbern der LGR ohne Zustimmung der LGR an Dritte weiterzugeben. Die Unterlagen der abgelehnten Bewerber sind unverzüglich zu vernichten. Der Kunde ist zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), verpflichtet.

2. Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. LGR garantiert, dass alle Informationen vertraulich behandelt und nur zu Vermittlungszwecken verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

3. LGR wahrt über alle vom Auftraggeber als vertraulich bezeichneten Informationen Stillschweigen. LGR weist Subunternehmer und Mitarbeiter an, das Gleiche zu tun und Vertraulichkeit über alle Informationen zu wahren, auf die sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden stoßen.

4. Die Haftung der LGR ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LGR oder ihrer Mitarbeiter oder beauftragter Dritter sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der LGR auf den vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der LGR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. Die Bedingungen der LGR-Angebote sind freibleibend.

6. Die Honoraransprüche der LGR sind unabhängig von der Benennung von durch die LGR überprüften Personen durch den Auftraggeber.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bei persönlichen Vorstellungsgesprächen anfallenden Reisekosten der Kandidaten und LGR-Mitarbeiter zu erstatten. Zu diesem Zweck teilt der Kunde der LGR seine Ansprüche auf Erstattung der Reisekosten mit.

8. Die angegebenen Abrechnungssätze, Provisionen, Fremdkosten und Reisekosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

9. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden für die Dauer des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet, sofern im Personaldienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Gegen eine Rechnung kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf Gegenansprüche beschränkt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

10. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die LGR.

11. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Eisenstadt (Österreich), sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.

12. Die wirtschaftlich kontrollierten und verbundenen Unternehmen des Auftraggebers werden gleich behandelt.

13. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

14. Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich der deutsche Wortlaut maßgebend.

15.Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.